Hinterlistiger Überfall

Ein Überfall ist ein überraschender oder unerwarteter Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren.

Quelle: Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 224 Rn. 6

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