Handlungsort
Handlungsort ist der Ort, an dem der Täter eine auf die Tatverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet.
Quelle: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, Gercke, 4. Auflage München 2019, § 9 StGB Rn. 2; BeckOK-StGB/ v. Heintschel-Heinegg, von Heintschel-Heinegg, 58. Edition Stand: 01.08. 2023, § 9 Rn. 2
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