Handlungsort

Handlungsort ist der Ort, an dem der Täter eine auf die Tatverwirklichung gerichtete Tätigkeit entfaltet.

Quelle: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, Gercke, 4. Auflage München 2019, § 9 StGB Rn. 2; BeckOK-StGB/ v. Heintschel-Heinegg, von Heintschel-Heinegg, 58. Edition Stand: 01.08. 2023, § 9 Rn. 2

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat