Handlung
Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten (Tun oder Unterlassen) (= sog. Soziale Handlungslehre).
Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rn. 93; Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 5 Rn. 14 f.
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