Hütte
Hütten sind Bauwerke, bei denen an die Größe, Festigkeit und Dauerhaftigkeit geringere Anforderungen gestellt werden als bei Gebäuden, die aber dennoch ein selbstständiges, unbewegliches Ganzes bilden, das eine nicht völlig geringfügige Bodenfläche bedeckt und ausreichend abgeschlossen ist. Erforderlich ist eine hinreichende Erdverbundenheit und eine damit praktizierte Immobilität.
Quelle: BGH Urt. v. 8.9.2021 – 6 StR 174/21, BeckRS 2021, 27985 Rn. 4; MüKo-StGB/Radtke, 4. Auflage München 2022, § 305 Rn. 25.
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