Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung

Das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung gewährleistet dem Einzelnen die Befugnis selbst über die Preisgabe und Verwertung persönlicher Daten zu bestimmen.

Quelle: Vgl. BVerfGE 65, 1 (43); 117, 202 (228); Jarass/Pieroth, GG, 17. Auflage München 2022, Art. 2 Rn. 46.

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