Gewissen

Eine Gewissensentscheidung ist jede ernstliche sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.

Quelle: Vgl. BVerfGE 12, 45 (54); Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 31 Rn. 19.

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