Gesundheitsschädigung

Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= pathologischen) Zustandes, also eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichende Zustand.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 24. Auflage München 2023, § 13 Rn. 16.

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