Gesetzlichkeitsprinzip
Das Gesetzlichkeitsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, grundrechtsrelevante bedeutende Akte öffentlicher Gewalt durch Gesetz selbst zu regeln. Dem Bürger garantiert das Gesetzlichkeitsprinzip, dass sich die Strafbarkeit einer bestimmten Verhaltensweise nur aus einem vor der Tat erlassenen Gesetz ergeben kann.
Quelle: Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 4 Rn. 2; Kasper, StrafR AT, 4. Auflage Baden-Baden 2023, § 2 Rn.2
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