Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache

Eine Zuständigkeit des Bundes kraft Natur der Sache liegt dann vor, wenn eine Angelegenheit schon aus sachlogischen Gründen nur vom Bund geregelt werden kann.

Quelle: Vgl. BVerfGE 11, 89 (99f.); Maurer/Schwarz, Staatsrecht I. 7 Auflage München 2023, § 16 Rn. 41.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat PLUTA als Arbeitgeber zu bieten