Gemeinde

Gemeinden sind verselbständigte rechtsfähige Verwaltungseinheiten, und zwar mit Selbstverwaltung, dh unter Betroffenenmitwirkung und mit Eigenverantwortlichkeit.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie mitgliedschaftlich strukturiert und Mitglieder sind alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde. Sie verfügen über die Gebietshoheit, also die Befugnis zur Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben auf örtlichen Ebene.

Quelle: Burgi, Kommunalrecht, 7. Auflage München 2024, § 5 Rn. 2.

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