Geheimnis
Die Geheimnisse umfassen Tatsachen, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Geschützte ein sachlich begründetes Interesse hat.
Quelle: OLG Hamm Urteil v. 22.02.2001 - 2 Ws 9/01, NJW 2001, 1957; Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 31 Rn. 42; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 203 Rn. 14
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