Gefahr iSd § 34 StGB

Ein Rechtsgut ist iSd § 34 S.1 StGB gefährdet, wenn seine Schädigung aufgrund der gegebenen Umstände als sehr wahrscheinlich erscheint, wobei das Gefahrurteil im Wege der ex-ante-Prognose eines neutralen Beobachters zu fällen ist.
Sofern bereits eine Verletzung eingetreten ist, kann die Gefährdung auch in der Wahrscheinlichkeit einer Intensivierung des Schadens liegen.

Quelle: Kindhäuser/Zimmermann, StrafR AT, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 17 Rn. 15 f.; Bernd Heinrich, StrafR AT, 7. Auflage Stuttgart 2022, Rn. 405

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