Gebäude
Ein Gebäude liegt vor, wenn es sich um einen zumindest teilweise umschlossenen, mit Grund und Boden verbundenen Raum handelt, der dem Eintritt von Menschen zugänglich sein und ihrem Aufenthalt dienen kann. Es muss eine durch das Gewicht des Bauwerks hergestellte natürliche Verbindung mit dem Grund und Boden vorhanden sein.
Quelle: Vgl. BGHSt 1, 158 (163); MüKo-BGB/Radtke, 4. Auflage München 2022, § 306 Rn. 23.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!














