Freiwillig

Freiwilligt handelt, wer aufgrund einer freien Willensbildung zurücktritt.

Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rn. 651; Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 37 Rn. 91

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