Öffentliche Einrichtungen

Unter einer „öffentlichen Einrichtung” versteht man eine Zusammenfassung personeller Kräfte und sächlicher Mittel, die von der Gemeinde zu Zwecken der Daseinsvorsorge durch Widmung bereitgestellt und sodann unterhalten wird zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Nutzung (jedenfalls) durch die Einwohner.

Quelle: Burgi, Kommunalrecht, 7. Auflage München 2024, § 16 Rn. 5.

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