Falscher Schlüssel
Falsch ist jeder Schlüssel, der im Augenblick der Tat zur Öffnung des betreffenden Verschlusses nicht oder nicht mehr bestimmt ist.
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 3 Rn. 16; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 243 Rn. 12
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