Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist.

Quelle: Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 52 Rn. 7; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rn. 661

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