Euthanasie
Euthanasie meint die einverständliche aktive Sterbehilfe durch gezieltes täterschaftliches Töten.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 7 Rn. 1; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, vor § 211 Rn. 7
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!














