Euthanasie

Euthanasie meint die einverständliche aktive Sterbehilfe durch gezieltes täterschaftliches Töten.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 7 Rn. 1; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, vor § 211 Rn. 7

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