Erziehung
Erziehung meint die Pflicht der Eltern für die seelische und geistige Entwicklung und die Vermittlung von Wissen und Wertorientierung zu sorgen.
Quelle: BVerfGE 52, 223, 235 u. 236; BVerfGE 93, 1, 17; Jarass/Pieroth, 13. Auflage München 2014, Art. 6 GG, Rdn. 42.
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