Erregen eines Irrtums

Infolge der Täuschung muss kausal entweder eine Fehlvorstellung hervorgerufen worden sein oder aufrechterhalten werden.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 13 Rn. 39; Lackner/Kühl,/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 263 Rn. 20

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