Entwidmung
Entwidmung meint die Aufhebung der Wohnungseigenschaft. Diese kann sowohl konkludent als auch durch einen Realakt erfolgen.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 40 Rn. 33; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 306a Rn. 2
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!