Entstellung

Eine Entstellung liegt vor, wenn die äußere Gesamterscheinung in unästhetischer Weise verunstaltet wird.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 15 Rn. 18; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 226 Rn. 4

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