Enteignungsgleicher Eingriff
Enteignungsgleicher Eingriff ist die gezielte rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums, die gleichfalls unterhalb der Schwelle der Enteignung lag, und dem Einzelnen ein Sonderopfer auferlegte.
Quelle: Hufen, Staatsrecht II, 10. Auflage München 2023, § 38 Rn. 22.
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