Ehe
Die Ehe meint die Verbindung von einem Mann und einer Frau zu einer grds. unauflöslichen Lebensgemeinschaft.
Quelle: BVerfGE 10, 59, 66; BVerfGE 31, 58, 82; BVerfGE 115, 1, 19; Jarass/Pieroth, 13. Auflage München 2014, Art. 6 Rdn. 4.
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