Durchsuchung von Wohnungen

Das Durchsuchen von Wohnungen meint das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organa nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.

Quelle: Vgl. BVerwGE 47, 31 (37); BVerwGE 28, 285 (287).

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