Drohende Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung droht, wenn nach den Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gläubiger seinen Anspruch alsbald zwangsweise durchsetzen wird.

Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 27 Rn. 6; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 288 Rn. 2

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