Deskriptive Tatbestandsmerkmale

Deskriptive Tatbestandsmerkmale sind solche, die einer Tatsachenfeststellung zugänglich sind und sich insoweit durch Beschreibung und ohne Wertung erfassen lassen (z.B. Alter einer Person, § 174 I Nr. 1 StGB).

Quelle: Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 8 Rn. 11; Kindhäuser/Zimmermann, StGB AT, 10. Auflage Baden-Baden 2022, § 9 Rn. 10

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