Bundestreue
Der Grundsatz der Bundestreue entspricht dem bundesstaatlichen Prinzip als verfassungsrechtliche Pflicht, dass die Länder, als Glieder des Bundes sowohl einander als auch dem größeren Ganzen und der Bund den Gliedern die Treue halten und sich verständigen. Der im Bundesstaat geltende verfassungsrechtliche Grundsatz des Föderalismus enthält deshalb die Rechtspflicht des Bundes und aller seiner Glieder zu "bundesfreundlichem Verhalten"; d. h. alle an dem verfassungsrechtlichen "Bündnis" Beteiligten sind gehalten, dem Wesen dieses Bündnisses entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung seiner und der wohlverstandenen Belange seiner Glieder beizutragen.
Quelle: Vgl. BVerfGE 1, 299 (315); Dürig/Herzog/Scholz/Grzeszick, GG, 102. EL August 2023, Art. 20 Rn. 128f..
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