Bundesoberbehörden

Bundesoberbehörden sind regelmäßig einem Ministerium oder einer anderen obersten Bundesbehörde nachgeordnet und weisungsunterworfen. Sie sind für die gesamte Bundesrepublik zuständig, verfügen aber über keinen eigenen Verwaltungsunterbau.

Quelle: Dürig/Herzog/Scholz/Ibler, GG, München 102. EL August 2023, Art. 87 Rn. 251 f..

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