Blankettmerkmal

Blankettmerkmale sind Tatbestandsmerkmale, die zur Bestimmung des Inhalts der strafrechtlichen Verbotsnorm selbst auf andere, zumeist außerstrafrechtliche Normen verweisen.

Quelle: Frister, StrafR AT, 10. Auflage München 2023, § 11 Rn. 38 mwN..

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