Beweiszeichen
Beweiszeichen sind solche mit einem Gegenstand fest verbundenen Zeichen, die geeignet und bestimmt sind, wenn auch nur mit Hilfe anderer Beweismittel oder Auslegungsbehelfe, über ihr Dasein hinaus eine Gedankenäußerung ihres Urhebers zu vermitteln und für bestimmte rechtliche Beziehungen Beweis zu erbringen.
Quelle: Vgl. OLG Köln NJW 1999, 1042 (1042); Schönke/Schröder/Heine/Schuster StGB, 30. Auflage München 2019, § 267 Rn. 22.
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