Bewegliche Sache
Eine Sache ist beweglich, wenn es möglich ist, sie von ihrem jeweiligen Standort zu entfernen.
Quelle: Kindhäuser/ Böse, StrafR BT II, 12. Auflage Baden-Baden 2023, § 2 Rn 11; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, Duttge, 5. Auflage Baden-Baden 2022, §242 Rn.9
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!













