Beurteilungsspielraum
Unter dem Beurteilungsspielraum versteht man die Möglichkeit der Exekutive, bei unbestimmten Rechtsbegriffen eine eigene Entscheidungsfreiheit zu nutzen, die aufgrund der Schwierigkeit ihres Nachvollzugs oder ihrer Wertungsabhängigkeit Probleme bei der gerichtlichen Kontrolle bereiten.
Quelle: Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 13. Auflage München 2024, § 25 Rn. 34; Bachof, in: JZ 1955, 97.
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