Bestandsschutz

Bestandsschutz meint, dass ein seinerzeit im Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtetes Bauwerk weiterhin so unterhalten und genutzt werden kann, wie es seinerzeit errichtet wurde, selbst wenn es nach später geltendem Baurecht nicht mehr zulässig wäre.

Quelle: BVerwGE 47, 126 (128).

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