Berufsregelnde Tendenz
Eine Regelung mit subjektiv berufsregelnder Tendez und ein Eingriff in die Berufsfreiheit liegt dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit bzw. die Berufswahl durch imperative Regelungen geregelt oder beeinträchtigt wird.
Ein Eingriff kann auch durch mittelbare oder tatsächliche Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit eintreten. Hier muss eine objektiv berufsregelnde Tendenz vorliegen. Die Berufsfreiheit sei berührt, wenn sich die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit verändern und aufgrund ihrer Gestaltung ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes besteht.
Quelle: BVerfGE 82, 209 (223); 70, 191 (213f.); 13, 181 (185f.); Manssen, Staatsrecht II, 19. Auflage München 2022, § 26 Rn. 671 f..
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