Begehungsdelikt

Begehungsdelikte sind Straftaten, bei denen der Täter einen Tatbestand durch ein Tun (aktives Verhalten) zurechenbar verwirklicht.

Quelle: Kindhäuser/ Zimmermann, StrafR AT, 9. Auflage Baden-Baden 2020, § 8 Rn. 13; Bernd Heinrich, StrafR AT, 7. Auflage Stuttgart 2022, Rn. 168

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