Befristung (Verwaltungsakt)
Die Befristung eines Verwaltungsakt legt dessen zeitlichen Geltungsbereich fest, indem der Beginn oder das Ende der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes auf einen bestimmten Termin festgelegt wird.
Quelle: Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Auflage München 2020, § 12 Rn. 6.
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