Bedingungstheorie
Nach dieser Theorie ist Ursache jede Bedingung, d.h. jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Quelle: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht 5. Auflage Baden-Baden 2022, Manfred Heinrich, Vor. § 13 Rn. 19; Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 13 Rn. 3; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 228
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