Baurecht
Unter Baurecht sind diejenigen Normen des Privat- und Verwaltungsrechts zu verstehen, die sich auf Art und Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen.
Quelle: Stollmann/Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 13. Auflage München 2022, § 1 Rn. 1.
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