Bürgermeister

Der Bürgermeister ist ein kommunaler Wahlbeamter auf Zeit.

Quelle: Burgi, Kommunalrecht, 7. Auflage München 2024, § 13 Rn. 4.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat