Bürgerbegehren
Mit dem Bürgerbegehren können die Bürger einer Gemeinde beantragen, dass sie anstelle des Gemeinderates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden.
Quelle: Burgi, Kommunalrecht, 7. Auflage München 2024, § 11 Rn. 33.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!













