Auswahlermessen

Die Behörde besitzt immer dann Auswahlermessen, wenn sie die Möglichkeit besitzt, aus mehreren denkbaren Maßnahmen zu wählen oder eine Maßnahme näher auszugestalten.
Es geht um das "Wie" des Handelns.

Quelle: Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 10. Auflage München 2023, § 69 Rn. 4.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat