Außenbereich (§ 35 BauGB)
Unter Außenbereich werden diejenigen Gebiete verstanden, die weder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile noch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen.
Quelle: Stollmann, Öffentliches Baurecht, 13. Auflage München 2022, § 17 Rn. 1.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!












