Außenbereich (§ 35 BauGB)

Unter Außenbereich werden diejenigen Gebiete verstanden, die weder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile noch im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen.

Quelle: Stollmann, Öffentliches Baurecht, 13. Auflage München 2022, § 17 Rn. 1.

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