animus auctoris

Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt und die Tat "als eigene" will.

Quelle: Schönke/Schröder, StGB, Heine/Weißer, 30. Auflage München, 2019, Vor. § 25 Rn. 52; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 49. Auflage Heidelberg 2019, Rn. 806

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat