Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG)

Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Quelle: Legaldefinition gem. § 35 S. 2 VwVfG

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