Abhilfebescheid
Der Abhilfebescheid ist ein Verwaltungsakt, der das Widerspruchsverfahren in der Reichweite seines Regelungsgehaltes beendet und für den - wie für alle Verwaltungsakte - die allgemeinen Vorschriften und Grundsätze gelten.
Quelle: Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage, München 2011, § 72, Rdn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt, EL 13, April 2006, § 72 Rdn. 15.
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