Überfall (hinterlistig)

Ein Überfall ist ein plötzlicher unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen (zum Zwecke der Körperverletzung).
Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter seine Angriffsabsicht planmäßig verbirgt, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs und eine Vorbereitung auf die Verteidigung zu erschweren.

Quelle: BGH Beschl. v. 6.9.1988 – 5 StR 387/88, BeckRS 1988, 31103331; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Auflage München 2021, § 224 Rn. 33 mwN.

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