Öffentliche Urkunde
Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind.
Quelle: BeckOK StGB v. H.-H./Wittig, 58. Edition, Stand 01.08.2023, § 271 Rn. 3
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