Praktikumsblog Teil IV - Familienrecht mit Tornado und Hagel
von Regina · am Mo, 03/06/2013 - 14:55 · Praktikumsberichte
Jetzt ist tatsächlich schon Juni… Nachdem mein erster Monat im Konsulat schon vorüber ist, merke ich erneut, wie schnell Auslandszeiten eben leider auch immer verfliegen.
Im Konsulat war in letzter Zeit einiges zu tun. Wie versprochen, heute nun also näheres zu den Familiensachen. Familienrechtliche Anträge von in Südafrika lebenden Deutschen werden gestellt auf Beurkundung einer Auslandseheschließung, Namenserklärungen in der Ehe, Geburtsanzeigen, Namenserklärungen für Kinder, Scheidungsanerkennung oder Vaterschaftserklärungen.
Die Kunden müssen hierfür jeweils eine ganze Reihe von Dokumente vorweisen. Für eine Geburtsanzeige beispielsweise müssen die Pässe und ungekürzten Geburtsurkunden beider Elternteile, die ungekürzte Geburtsurkunde des Kindes sowie, soweit vorliegend, die Heiratsurkunde der Eltern vorgelegt werden.
Von allen benötigten Dokumenten werden dann zweifach Kopien gemacht, jeweils eine für das hiesige Archiv und eine, die in beglaubigter Form dem Antrag beizufügen ist. Zu beachten ist, dass bereits von südafrikanischen Behörden beglaubigte Kopien nicht verwendbar sind, da deutsche Behörden nur mit von deutschen Behörden beglaubigten Kopien arbeiten.
Außerdem werden dann die für den Antrag notwendigen Daten den vorliegenden Dokumenten entnommen und in das elektronisch verfügbare, allgemeine Antragsformular übertragen. Dieses wird ausgedruckt und ist von den Eltern und gegebenenfalls geschäftsfähigen Kindern zu unterzeichnen. Der unterzeichnete Antrag ist ebenfalls in Kopie der Akte für das Archiv vor Ort beizufügen.
Anschließend müssen die Antragsteller eine Gebühr entrichten, die meistens um die 25€ plus Beglaubigungsgebühr in Höhe von 10€ liegt. Wir zahlen das Geld in die Kasse ein, während der entsprechende Sachbearbeiter die Quittung ausstellt, die den Kunden mitzugeben ist.
Um den Antrag fertig zu stellen, entwerfen wir nun noch das Anschreiben an das entsprechend zuständige Standesamt. Die Zuständigkeit ergibt sich hierbei örtlich danach, wo der Antragsteller in Deutschland gemeldet ist. Gibt es keinen gemeldeten Wohnsitz mehr, so ist ersatzweise das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Letzteres ist aber der Regelfall.
Warum werden derartige aufwendige Anträge gestellt?
Eine Geburtsanzeige dauert in der Bearbeitung relativ lange (meistens mindestens ein Jahr), im Ergebnis wird dem Kind aber eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt, die ihm sein Leben lang Erleichterungen in (vermutlich immer schwieriger werdenden) Reisepassanträgen oder anderen Angelegenheiten, die einen Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit verlangen, nützlich sein wird.
Namenserklärungen, egal ob sie nach der Eheschließung oder für Kinder abgegeben werden, sind grundsätzlich für die Ausstellung deutscher Dokumente unter dem gewünschten Namen erforderlich. Eine hiesige Erklärung nach südafrikanischem Recht, ist nicht für den deutschen Rechtsraum gültig. Die meisten Kunden für Namenserklärungen gehen deshalb nach dem Besuch in der Rechtsabteilung des Konsulats direkt weiter in die Passabteilung. Pässe unter dem gewünschten neuen Namen können dann zwar direkt beantragt werden, jedoch nicht vor der Bestätigung der Namensänderung durch deutsche Behörden ausgegeben werden. Namenserklärungen dauern jedoch nicht allzu lange und werden meistens nach 1-2 Monaten bestätigt.
Ab und an gibt es kleinere Probleme in der Antragsstellung. Häufig sind zum Beispiel Ehepartner bzw. Elterneteile nicht zum ersten Mal verheiratet. Wenn es sich hierbei um Deutsche handelt, deren Ehe nicht in Deutschland geschieden wurde, muss zunächst ein Verfahren zur Scheidungsanerkennung durchlaufen werden, wobei neben vollständigen Scheidungsurteilen und der alten Heiratsurkunde auch Nachweise über ihr monatliches Einkommen erbracht werden müssen. Der Abschluss dieser Prozesse in Deutschland muss dann abgewartet werden, bevor Namen erklärt oder neue Ehen anerkannt werden können.
Kindsnamenserklärungen können außerdem aufgrund von elterlichen Wünschen über die Namensführung kompliziert werden. Grundsätzlich können Eltern, sofern sie nicht beide Deutsche sind, zwischen dem deutschen und dem Heimatrecht des anderen Elternteils wählen. Im südafrikanischen Namensrecht ist es unter anderem üblich Kindern unverheirateter Eltern einen Doppelnamennachnamen zu geben, was nach deutschem Recht nicht möglich wäre.
Auf andere Art und Weise wird hier häufig auch der Nachname eines Elternteils einfach zum zweiten oder dritten Vornamen erklärt, was nach südafrikanischem Namensrecht keine Probleme ergibt, im deutschen Rechtsbereich aber wiederum nicht zulässig ist. Wenn nun zwar beide Elternteile in Südafrika leben, aber keiner von beiden südafrikanischer Staatsbürger ist, können sie dennoch nicht das südafrikanische Namensrecht wählen. Manchmal werden in solchen Fällen die so gegebenen weiteren Vornamen durch deutsche Behörden genehmigt, eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.
Entsprechend stellen deutsche Standesämter auch ab und an Rückfragen an das Konsulat zum südafrikanischen Recht, die dann eventuell erst einmal recherchiert werden müssen.
All dies fällt hier zunächst in den Aufgabenbereich von Praktikanten und Referendaren. Den mit umfangreichsten Teil, wenn auch die Beschreibung hier aus Gründen der Schweigepflicht unmöglich ist, stellt jedoch durchaus das persönliche Gespräch mit den Kunden dar. Viele kommen eben ins Konsulat ohne vorher die Webseite durchstöbert zu haben und brauchen zunächst vorrangig Beratung über die sinnvollen rechtlichen Schritte.
Nun ruft am Ende meiner Mittagspause auch wieder die Arbeit. Im nächsten Beitrag werde ich mit einigen Ausführungen zu Pass- und Visa-Angelegenheiten fortfahren. Am Wochenende hat es in Kapstadt übrigens etwa 24 Stunden lang fast durchgehend starke Gewitter gegeben. Dabei fiel soviel Hagel, dass man im Stadtzentrum meinen konnte, es läge Schnee und auch ein kleiner Tornado wurde gesichtet. Ich habe nun aber meine 20°C und (vorläufig) auch den Sonnenschein zurück und wünsche nun auch allen Lesern eine hoffentlich sonnige Woche ohne Hochwasser… Im nächsten Beitrag erfährst Du mehr: Praktikumsblog Teil V - Sonnenuntergang in Camps Bay
Autorin: Regina
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