Praktikumsblog Teil III - Meine Arbeit im Generalkonsulat

Was macht man so hauptsächlich den ganzen Tag als Praktikant im Generalkonsulat? Ich habe mich mittlerweile sehr gut in Kapstadt eingelebt und habe auch einen einigermaßen guten Überblick über die verschiedenen Anfragen an das Generalkonsulat bekommen.
Vormittags ist von 9-12 Uhr für Kunden geöffnet. Die gestellten Anträge erstrecken sich in weiten Teilen über das Familien- und Namensrecht, Erbrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Zu allen Gebieten werde ich in folgenden Blogeinträgen Näheres erläutern.
Häufige Anfragen für die Rechtsabteilung sind aber auch recht simpel die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften. Die machen in der Regel auch nicht viel Arbeit. Grundsätzlich werden Kopien unter Vorlage des Originals beglaubigt, indem ein entsprechender Stempel von uns vorbereitet wird, in dem die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original unter Angabe von Ort und Datum bescheinigt wird. Anschließend geben wir die Dokumente zum zuständigen Sachbearbeiter weiter, der dann seine Unterschrift und den Siegelstempel hinzufügt, während wir die Gebühr einsammeln.
Übrigens eine angenehme Nachricht für uns Studenten: Der deutsche Staat nimmt Rücksicht auf unsere finanzielle Lage und erhebt keine Gebühren auf alle Beglaubigungen zu Studienzwecken.

Anstrengend sind dann aber die Fälle, die zum Beispiel ihre Abschlusszeugnisse plus Sprachzertifikate und diverse andere Leistungsnachweise (alles in allem wenigstens 15 Seiten) sämtlichst in zehnfacher Ausführung beglaubigt haben wollen - weil man ja nie weiß, an wie vielen Universitäten man sich sicherhaltshalber bewerben sollte - vor allem, wenn die Kopien der Originale erst noch zu machen sind. Es liegt mir natürlich fern mich zu beschweren, aber ich träume nicht gerade von Stunden am Kopierer und verstehe vielleicht schon ein bisschen besser, warum Mitarbeiter offizieller Stellen manchmal einen genervten Eindruck machen.
Unterschriftsbeglaubigungen gehen eher schneller. Derzeit gibt es viele Anfragen von Rentnern, die sich für die deutschen Rentenversicherungen bescheinigen lassen müssen, dass sie noch leben. Aber auch diverse Kaufverträge oder andere aus wirtschaftlichen Gründen zu leistende Unterschriften werden vorgelegt.
Im Prinzip unterschreibt der Kunde nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments vor uns und bekommt dann in der Regel gegen eine Gebühr den Beglaubigungsstempel. Als Anmerkung für alle, die das in Zukunft vielleicht einmal brauchen sollten sei gesagt, dass Gebühren hierfür sich nach dem Wert des Vertrages errechnen und bis zu 250,00 € aufsteigen können.
Zum Nachmittag hin sagt uns der Leiter der Pass- und Visastelle ab und zu bescheid, dass er einen Kunden mit Visumsantrag zum Interview einbestellt hat, damit wir bei dem Termin zusehen können. Es handelt sich hierbei meistens um Angehörige von Drittstaaten, also Personen, die weder die deutsche noch die südafrikanische Staatsbürgerschaft haben, aber von Südafrika aus ein Visum für Deutschland beantragen. Normalerweise müssen Antragssteller aber nicht zum persönlichen Gespräch ins Konsulat kommen, die Einladungen werden generell nur bei Zweifel über den Reisezweck bzw. die Rückkehrbereitschaft oder Drittstaatlern versendet.

Diese Interviews gestalten sich aber durchaus als spannend. Manchmal ist offensichtlich, dass die Visumserteilung scheitern muss, wenn zum Beispiel die Reisekosten des Antragsstellers erheblich über den vernünftigen Ausgaben des Antragsstellers im Rahmen seiner finanziellen Situation liegen und dieser sich dann offensichtlich noch nicht einmal Gedanken über die touristischen Ziele gemacht hat, die er während seines Aufenthalts in Deutschland besichtigen möchte.
Ebenso gibt es aber auch Entscheidungen, die eher auf der Kippe stehen, wenn ein solcher in touristischem Wissen unüberzeugender Antragssteller sich einen derartigen Trip aber durchaus leisten könnte. Hier muss dann im behördlichen Ermessen entschieden werden, ob der Antragssteller einen ehrlichen und rückkehrbereiten Eindruck macht. Zu diesem Zweck ist es auch gerade gut, wenn mehr als eine Person das Interview verfolgt und sich ein persönliches Bild von dem Antragssteller machen kann.
Ich persönlich bin allgemein wahrscheinlich zu weichherzig, da ich zu schnell Mitgefühl mit den Antragenden entwickle und daher eher zu Visumserteilungen neige, aber ich verstehe auch immer die Gründe für Ablehnungen und habe auch schon erlebt, dass sich meine Meinung zu einem Antragssteller durch das Interview gedreht hat. Es sei aber erwähnt, das die durchschnittliche Ablehnungsrate bei etwa 0,5% liegt. In jedem Fall freue ich mich aber immer über die Möglichkeit wieder einem Interview beiwohnen zu können.
Im nächsten Blog werde ich dann vertieft auf die familienrechtlichen Anfragen der Kunden eingehen. Ich wünsche allen Lesern bis dahin ein bisschen Sonne nach Deutschland und genieße selbst die Möglichkeit, nach der Arbeit an den Strand fahren zu können… Im nächsten Beitrag erfährst Du mehr: Praktikumsblog Teil IV - Familienrecht mit Tornado und Hagel
Autorin: Regina 
 

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